Wo kommt das viele Leder her?

Eine gar schreckliche und auch ergötzliche sehr wahre Geschichte aus dem Leben der "Ramsauer" aus der "Großen Ramsau" unterm Stein am Traunsee.

WELSER – ZEITUNG vom 14. Juli 1875

Rubrik: Gerichtshalle

Hauptverhandlung von 7. Juli 1875 gegen

Leopold, Anton, Franz und Ferdinand PRILLINGER

Vorsitzender: k.k. Präsident- Stellvertreter k.k. Landesgerichtsrath v. Brenner, k.k. R.S. Graf Mac- Caffrey, k.k. Gerichtsadjunkt Knoblich, Protokollführer: k.k. Auskulant L. v. Wierer.

Von Seite der k.k. Staatsanwaltschaft der k.k. Staatsanwalt v. Grienberger, Verteidiger: Herr Dr. Dürnberger. Vertreter der k.k. Forstverwaltung Ebensee, Bezirk Gmunden, k.k. Oberförster Georg Fahrner.

Nach Aufruf der Strafsache wird folgende Anklageschrift verlesen:

Die k.k. Staatsanwaltschaft Wels erhebt die Anklage gegen

1) Leopold PRILLINGER

2) Anton PRILLINGER

3) Franz PRILLINGER

4) Ferdinand PRILLINGER

Söhne der Karl und Katharina PRILLINGER am Ramsauergute unterm Traunstein wegen Verbrechens des Diebstahls nach § 171, 173 ST.G. und wegen Verbrechens der Theilnahme am Diebstahl nach § 185, 186 ST.G. strafbar nach § 34 und 178 ST.G.

Ferner gegen

5) Karl PRILLINGER

6) Katharina PRILLINGER

Besitzer des Ramsauergutes unterm Traunstein wegen Verbrechens der Theilnahme am Diebstahl nach § 185, 186 ST.G., strafbar nach § 186 ST.G.

ad 1, 2, 3, 4 begangen dadurch, daß Leopold, Anton, Franz und Ferdinand PRILLINGER um ihres Vorteiles willen aus dem Jagdgehege Seiner Majestät des Kaisers am Traunstein ohne Einwilligung der Jagdinhabung seit dem Jahre 1863 in vielen bis November 1874 reichenden Angriffen, Wild, und zwar jeder für sich in einem 25 fl übersteigenden Betrage, entzogen und daß jeder von ihnen aus diesen Wilddiebstählen der andere Wissend, daß der Betrag 25 fl übersteigt, Wildpret und Wilddecken im Werte über 25 fl an sich gebracht hat.

ad 5, 6 begangen dadurch, daß Karl und Katharina PRILLINGER aus diesen Wilddiebstählen ihrer obgenannten Söhne wissentlich Wildpret und Wilddecken im Gesammtwerthe von mindestens 893 fl (Gulden) 50 kr (Kreuzer) an sich gebracht haben.

Es wird dieserwegen Anordnung der öffentlichen Hauptverhandlung vor dem Gerichtshofe des löblichen k.k. Kreisgerichtes Wels begehrt.

Gründe: Die Familie PRILLINGER am Ramsauergute unterm Stein, der letzten Wohnstätte am Fuße des Traunsteins wo das Jagdgehege Sr. Majestät des Kaisers mit reichem Wildstande sich befindet, steht seit lange im Verdacht des Wilderns und beschäftigte in dieser Richtung vielfach die Forstorgane und die Gerichte wie die vorliegenden Akten beweisen.

Ein früherer Freund der Familie, nunmehr aber selbst Forstaufsichtsorgan, Karl Schmid weiß schon vom Jahre 1868 oder 1869 zu erzählen, wo ihm eines Tag’s der Sohn Josef PRILLINGER lachend mittheilte, daß heute sein Bruder Leopold eine Gemse am Traunstein erlegte.

Derselbe Zeuge, von Profession Zimmermann hat im Jahre 1870 oder 1871 am Dache der PRILLINGER’schen Almhütte am Laudachsee gearbeitet und nach beendeter Arbeit den Leopold PRILLINGER der einen Pürschstutzen mit hatte über dessen Einladung auf einen Pürschgang über den Traunstein begleitet, allein, es fiel so schlechtes Wetter ein, daß kein Wild zum Schusse kam.

Als dieser selbe Zeuge im Jahre 1872 einen verendeten Rehbock fand, verriethen ihm die PRILLINGERsöhne den Händler Fellinger als sicheren Abnehmer der sohin auch wirklich ohne mit Fragen lästig zu fallen, den Bock um 6 fl kaufte.

Laut Vorakten waren im Jahr 1869 Ferdinand, Josef und Anton PRILLINGER mit Gewehren ausgehend, betreten worden, kamen aber damals mit der Ausflucht durch, sie hätten nur Raubvögel in der Nähe des Hauses auf Befehl des Vaters schießen wollen.

Laut Vorakten wurden Anton und Leopold PRILLINGER in ähnlicher Weise ertappt. Ersterer am 28. Mai 1873 mit einem Abschraubgewehre, welches mit grobem Schrott geladen war, durch den Jäger Matthias Wolfsgruber, letzterer am 10. Juni 1874 mit einem gewöhnlichen Jagdgewehre durch den Jäger Johann Mittendorfer.

Anton PRILLINGER erzählte im Verhöre vom 23. Juli 1873, er habe am Christihimmelfahrtstage auf der Alm, Salzkern für die Schafe zu einem Felsen gelegt und dort zufällig ein geladenes, mit aufgesteckter Kapsel versehenes Gewehr gefunden, das habe er genommen und just einen "Bamhackl" verfolgt, als der Jäger dazukam, Leopold PRILLINGER wollte gar in seinem Verhöre vom 28. Juli 1873 weil einmal im Stadl zehn Minuten vom väterlichen Hause eingebrochen worden sei, nur aus Furcht vor Einbrechern des Gewehr, aber ungeladen, mitgenommen haben, als ihn der Jäger antraf.

Auch diese Ausreden halfen und es ist begreiflich, daß die Burschen immer kecker wurden.

Am 11. Juli 1873 war auf richterlichen Befehl Haussuchung im PRILLINGER’schen Gute vorgenommen worden und man fand im Hause einen Kugelstutzen samt Munition und in der Schlafkammer des Sohnes Franz in einem unbenutzten Bette versteckt ein Abschraubgewehr und zehn Stück Drahtschlingen!

Darob war Alles höchst erbittert, besonders der Vater Karl PRILLINGER und es ereigneten sich Vorfälle, welche die Abgabe des Aktes an das k.k. Landesgericht Linz nothwendig machten, wobei auf diese Indizien der Wilddieberei nicht weiter geachtet wurde.

Es kam übrigens damals schon vor, daß Matthias Wolfsgruber eine ähnliche Drahtschlinge produzierte welche er im Advent 1871 in der Nähe des Laudachsees aufgerichtet gefunden hatte und daß Franziska Rothauer, welche in der benachbarten an PRILLINGER’s Alpe anstossenden ärarischen Waldungen das Weiderecht hat, sich beschwerte, daß ihr im Jahre 1872 ein Stier, im Juni 1873 eine Kuh in derlei Schlingen gefangen worden war.

Am 20. September 1873 hörten der schon erwähnte Karl Schmid und Alexander Gsellal etwa 7 Uhr früh ober der Laudachsee– Alpe einen Schuß und fanden Fußspuren von dieser PRILLINGER'schen Alpenhütte zum Schußplatze hin.

Am 20. September 1874 wurden ebendort im ärarischen Kampwalde ein abgeschnittener Gemskopf und am 7. Oktober 1874 ebendort eine Drahtschlinge mit Gemshaaren beklebt vorgefunden, während am 4. Oktober 1874 dort jener Vorfall sich abspielte, wobei der gute Freund der PRILLINGER’schen, Johann Truckenthaner vulgo Schimplbub vom Jäger Anton Bernkopf mit aller Bestimmtheit erkannt, schließlich übrigens – zum Theil auf das Zeugniß eben dieser Freunde hin freigesprochen wurde, daher für jetzt außer Betracht gekommen ist, während dessen damalige Genossen unbekannt blieben, und nur die Vermutung nahelag, daß sie im Kreise eben dieser Freunde zu suchen seien.

Es hatte namentlich das Schlingenlegen derart überhand genommen, daß selbst das Vieh auf der Weide nicht sicher war und Zeugin Rothauer erklärt, sie habe zum Viehhüten keinen kleinen Buben brauchen können, weil es im Kampwalde, Gschliefwalde und Dürnberge, wo sie das Weiderecht besitzt, derart von Schlingen wimmelte, daß sich Kühe und Stiere häufig fingen, denen dann ein kleiner Bub nicht hätte helfen können.

Dabei genierten sich die PRILLINGERsöhne nicht im Mindesten und wurden häufig, insbesondere Anton und Leopold, die dort gar nichts zu Thun hatten, in den Dickichten, wo dann Schlingen gefunden wurden, herumschleichend beobachtet.

Der aus All‘ dem hervorgehende Zusammenhang zwischen dem immer unverschämter gewordenen Plünderungen des Kaiserlichen Jagdrevieres und den PRILLINGER’schen als Insassen der Laudachsee- Alpe und des Ramsauergutes unterm Stein gewann endlich seine volle Bestätigung und zugleich den Nachweis der Großartigkeit des Betriebes aus den unterm 22. Jänner 1875 mit Beschlag belegten Geschäftsbüchern des Weißgärbermeisters Josef Großruck in Gmunden.

Diese Bücher umfassen die Zeit vom Oktober 1863 bis November 1874 und weisen nach, daß folgende Wildstücke, deren grüne Decken in Arbeit gegeben wurden im Besitzte der Familie PRILLINGER sich befunden haben, als:

6 Hirsche, 9 Thiere (2 Thier-, 1 Hirsch) Kälber, 38 Gemsen, 4 Gamskize, 1 Rehkiz, 1 Fuchs, zusammen 66 Stück Wild im gutem, frischen Zustand im Werte von 893 fl (Gulden) 50 kr (Kreuzer).

Außerdem aber noch: 1 Hirsch, 2 Thiere, 1 Hirschkalb, 4 Gemsen, 4 Rehe, welche als schlecht (oder Rieß) bezeichnet sind, und bei der Bewertung einstweilen nicht berücksichtigt wurden, weil nicht gewiß ist, ob sie solange in der Schlinge gehangen bis sie schlecht wurden, oder ob sie auf natürliche Weise eingegangen und erst dann gefunden worden sind, als sie bereits schlecht waren.

Es wird Sache des Vertreters der kaiserlichen Jagdleitung sein, bei der Hauptverhandlung den Minimalwert anzugeben, der für den letzteren den Angeklagten günstigeren Fall für diese 12 Wilddecken angenommen werden kann.

Aus diesen Büchern ergibt sich zugleich

  1. daß um die Zeit als Karl Schmid und Alexander Gsellal den Schuß ober der PRILLINGER’schen Alpe im kaiserlichen Jagdgehege hörten (20. September 1873) laut Post Nr. 38 1 frische Gemsdecke und
  2. daß um diese Zeit als die Jäger Anton Bernkopf und Matthias Oberleithner am 30. September 1874 einen abgeschnittenen Gemskopf und am 7. Oktober 1874 eine Schlinge mit Gemshaaren im Kampwalde gefunden hatten, laut Post 47 und 48 zwei frische und 2 schlechte Gemsdecken von PRILLINGER’s Söhnen zu Großruck gebracht worden sind.
  3. daß zur Zeit als nach Karl Schmids Erzählung Josef PRILLINGER ihm das Jagdergebniß des Bruders Leopold PRILLINGER mittheilte,
  4. daß zur Zeit als die 10 Drahtschlingen und das Abschraubgewehr gefunden wurden, sowie:
  5. daß um die Zeit, als 2 Kühe und 2 Stiere der Franziska Rothauer sich in der Schlinge gefangen haben, während Anton und Leopold PRILLINGER und sonst Niemand dort herumgeschlichen ist, frisches Wild im Besitz der Familie PRILLINGER war.

Demnach ist endlich einmal überzeugend dargethan, daß die Familie PRILLINGER, welche den rechtlichem Bezug von Wild überhaupt nur bezüglich einiger 6 Gems- und 3 Thierdecken behauptet, aber nicht einmal diesen nachweisen kann, sämtliche oben aufgeführten Wildstücke durch Diebstahl aus dem Jagdgehege Sr. Majestät des Kaisers an sich gebracht hat.

Über die Betheiligung der einzelnen Alles leugnenden Mitglieder dieser Familie an dem schwunghaft betriebenen Wilddiebstahle liegt die direkte Zeugenaussage der Cäcilie Steinkogler vor, welche vom Jahre 1864, bis 1871, als Magd im PRILLINGER’schen Hause gedient hat und welche bestätigt, daß die Söhne Leopold, Anton, Franz und Ferdinand sowie der bereits verstorbene Josef häufig jagen gingen, auch Drahtschlingen hatten, und sehr viel Wild nach Hause brachten, daß der Vater Karl PRILLINGER zwar oft "gegreint", aber dann doch die Verwendung des Wildprets im Haushalt gestattet, und daß die Mutter Katharina PRILLINGER dasselbe gekocht und daß Alle davon gegessen haben.

Am häufigsten sei Leopold und Anton gegangen und es stimmt dies mit der Wahrnehmungen, die oben angeführt sind und die auch über die Dienstzeit der Cäcilia Steinkogler hinaus bis in die neueste Zeit reichen.

Wenn nun auch der ganzen Familie, - Vater, Mutter und mindestens diesen 4 Söhnen – die Theilnehmung an all‘ diesen Diebstählen, und zwar den Eltern an der Gesamtsumme von vorläufig 893 fl 50 kr, jeder der 4 Söhne an den Diebstählen der 3 anderen durch Mitessen des Wildprets und Aneignung der Decken zu Lederhosen zugerechnet werden muß, so läßt sich bezüglich der Thäterschaft doch nicht weder ein Gesellschafts- Verhältnis bei den einzelnen Angriffen, noch jedem einzelnen, so wahrscheinlich es bei Leopold und Anton auch ist, eine 300 fl übersteigende Ziffer nachweisen, sondern es kann mit voller Beruhigung wohl nur jedem eine 25 fl übersteigende Summe des gestohlenen, so wie die des aus den Diebstählen der anderen an sich gebrachten, angerechnet werden.

Von den erfolglosen Versuchen mit Schlingen oder sonst Wild zu stehlen, sowie von der allfälligen Gesellschaft und der wahrscheinlichen Übertretung des Waffenpatentes unter den vorliegenden Umständen ganz abgesehen, liegt daher dem Leopold, Anton, Franz und Ferdinand PRILLINGER nur das nach § 171, 173 ST. G. qualifizierte Verbrechen des Diebstahls, sowie Jedem derselben, bezüglich der Diebstähle der anderen und den beiden Eltern, bezüglich der Diebstähle aller Söhne, das Verbrechen der Theilnehmung am Diebstahle durch Verhehlen und an sich bringen des gestohlenen Wildes nach § 185 – 186 ST. G. zur Last.

Bezüglich des Josef Großruck liegt nicht vor, daß er von der Familie PRILLINGER gestohlenes Wild, respektive Decken an sich gebracht, sondern nur, daß er solche gewerbsmäßig behandelt, dabei aber nicht verhehlt, sondern vielmehr mit Datum und Namen im Gewerbebuche eingetragen hat, dafür derselbe – in diesem Prozesse als Zeuge erscheint.

Bezüglich der Aussagen des Leopold und Ferdinand PRILLINGER in dem Prozesse gegen Johann Truckenthaner findet die Staatsanwaltschaft derzeit keinen Grund zur weiteren Verfolgung, weil der Jäger Bernkopf als möglich zugibt, daß es nicht 11 Uhr, sondern 5 Minuten vor 12 Uhr gewesen sein kann, als er den letzteren im Kampwald sah, daher es allerdings möglich wäre, daß ihn die Leute noch um 10 Uhr in Gmunden gesehen haben könnten.

Fortsetzung: Welser Zeitung vom 21. Juli 1875

Hauptverhandlung vom 7. Juli 1875 gegen

Leopold, Anton, Franz und Ferdinand PRILLINGER

und gegen Karl und Katharina PRILLINGER.

Nach Verlesung dieser Anklage wird zur Vernehmung der beschuldigten geschritten. Leopold PRILLINGER erklärt er sei nicht schuldig, denn wäre er jagen gewesen, so müßten ihn die Jäger gesehen haben.

Anton PRILLINGER erklärte sich gleichfalls als nicht schuldig und bemerkte in Entgegnung der Anklage, daß es durchaus nicht auffällig sei, wenn sie durch den Dürnbergwald gehen, denn es führe ja ihr Weg zur Laudachseealm da hindurch.

Die Zeugin Cäcilia Steinkogler ist uns gehässig, da sie aus dem Dienst gejagt wurde. Das Gleiche ist bei den Rothauer’schen (Hintermühlbesitzer) der Fall, denn diese ist uns gehässig, weil wir ihr Vieh von unserem Weidegrund verjagen, sie dann auf Schadenersatz klagten und sie den Prozeß verlor.

Franz PRILLINGER erklärt, er sei unschuldig. Die Zeugin Cäcilia Steinkogler führt gegen uns Rache, darum sagt sie so aus, sie sagte, daß mein verstorbener Bruder Josef, Vater des von ihr geborenen Kindes war, der Bruder stellte dies in Abrede, sie wurde dann aus dem Dienst gejagt, sie hat aber meinen Bruder nicht auf Vaterschaft uns Alimentation geklagt. Daß wir durch diesen Wald gingen kann nicht auffällig sein, denn es führt der Weg zum Laudachsee und zu unserer dortigen Alm da durch.

Am Laudachsee stoßen drei Reviere zusammen, es hätten uns doch die Jäger sehen müssen, wenn wir jemals gejagt hätten. Der Rothauer haben wir ein Kalb gepfändet, darum ist sie uns gehässig.

Ferdinand PRILLINGER erklärt sich für nicht schuldig und gibt an, daß er vom Ganzen gar nichts wisse, denn er sei schon 5 Jahre aus dem elterlichen Hause fort und sei immer in der Kalkbrennerei in Schoberstein beschäftigt, könne von dort auch nicht leicht weg, unter Tags schon gar nicht, es müssen dies selbst die Jäger bestätigen, daß er vom Geschäfte gar nicht weg könne.

Karl PRILLINGER, Vater der vorgenannten vier Angeklagten und Besitzer des Ramsauergutes unter dem Stein erklärt, er sei nicht schuldig, bezüglich der vielen Wilddecken gibt derselbe an, er habe die 9 Stück des Jahres 1874 von einem Manne aus der Kirchdorfer Gegend gekauft, der sei mit seinem Schwiegervater, welcher Wirt und Fleischhauer in besagter Gegend sei, bekannt und von dem selben zu ihm geschickt gewesen, wie aber dieser Mann heiße wisse er nicht. Die Decken seien ganz oder halb trocken gewesen, es waren gute und schlechte, ließ sie meist gelb gerben. Was das Gehen durch den Wald betrifft, so habe er selbst einen großen Wald und dazu führe auch ein Weg zum Laudachsee durch den Wald. Dem Weißgärber Großruck habe er auch gesagt, daß er die Decken gekauft habe und er habe dieselben ganz offen hingetragen.

Katharina PRILLINGER, Ehegattin des vorigen und Mitbesitzerin des Ramsauergutes erklärt sich für nicht schuldig, weiters, daß nie Wild ins Haus kam, indem sie auch so genug zum Leben haben, auf das Wildpret also nicht anstünden, es sei ihnen überdies das Fleisch ohnehin zuwider, da sie sehr häufig Vieh schlachten müssen. Die Zeugin Cäcilia Steinkogler ist rachsüchtig und boshaft.

Es wird hierauf zum Beweisverfahren geschritten.

Zeuge und Vertreter der als Privatbetheiligten erscheinenden kaiserlichen Hofjagdleitung, k.k. Oberförster Georg Fahrnen gibt nach Beeidigung an, daß er zwar aus eigener Wahrnehmung nichts wisse, daß ihm jedoch die Jäger und Forstwarte öfters Anzeigen machten, daß sie gegen die Ramsauer’schen Verdacht haben, sie fanden öfters Schlingen. Man erzählte mir, daß die großherzoglichen Toskanischen Jäger 2 Söhne derselben mit Gewehren im Revier betreten haben, daß bei einer Hausdurchsuchung im Ramsauerhause daselbst im Bette versteckt, Wildschlingen aufgefunden wurden. Auf der That jedoch wurde kein Glied der Familie betreten. Dem Zeugen sei ferners aufgefallen, daß nach der Zeit als die Hausdurchsuchung stattgefunden hatte, eine auffallende Verminderung im Bringen der Decken zu Großruck in dessen Arbeitsbuche ersichtlich sei, wodurch ersichtlich sei, daß die Ramsauer’schen durch eingeleitete Untersuchungen erschreckt wurden.

Der Zeuge und Forstgehilfe Karl Schmid habe ihm erzählt, daß er selbst einmal ein todtes Reh fand und als er die PRILLINGER’schen fragte, was er damit machen solle und könne, haben ihm dieselben an Fellinger mit dem gewiesen, der werde ihm schon was dafür geben. Dieser habe ihm dann auch dasselbe abgenommen. Es wurden endlich viele Anzeigen über gehörte Schüsse bei dem Zeugen gemacht. Die beim Traunstein stazionierten Jäger und Forstwarte sind Johann Oberleitner, Johann Mittendorfer, Anton Bernkopf und Mattias Oberleitner, von allen diesen wurden mir Anzeigen gemacht, auch Franz Loidl machte solche, diese Alle hatten den Verdacht der Wilddieberei und des Schlingenstellens auf die Ramsauerfamilie geworfen, seit der Zeit als ich den Bezirk des Traunsteines hatte, d.. i. seit dem Jahre 1867.

Am Laudachsee gab es früher sehr viele Gemsen, jetzt sind dort keine mehr, denn die Gemsen wittern die Gefahr der Schlingen , nachdem sich eine einmal darin gefangen hat und sie vermeiden solche Plätze, es ist diese Verminderung der Gemsen am bezeichneten Platze meine eigene Wahrnehmung, ich selber fand nie eine solche Schlinge, die Jäger brachten mir solche vom Kampwalde, und zwar sowohl Messing- als auch Eisendrahtschlingen, geeignet für Hochwild, Rehe und Gemsen, es konnte solches Wild darin auch verenden.

Diejenigen Schlingen, die bei der Hausdurchsuchung im Ramsauerhause gefunden wurden sah ich nicht.

Zeuge gibt sonach eine Terrainbeschreibung, wobei die vom Vertheidiger beigebrachte Kopie der Forstmappe benützt wurde.

Sonach gibt der Zeuge weiters an: die gefundenen Schlingen waren sämtlich im Jagdreviere Sr. Majestät des Kaisers aufgerichtet, und zwar nicht etwa neben dem Wege der zum Laudachsee führt, sondern weit abseits in den Dickichten; Touristen benützen den Weg häufig, allein dorthin, wo diese Schlingen gefunden wurden, kommt keiner.

Zeuge bewertet einen Hirsch auf 35 fl, davon 10 fl auf die Decke und 25 fl auf das Fleisch entfallen, eine Gemse die Decke 3 fl, Wildpret 7 fl, somit auf 10 fl, ein Thier Decke 6 fl, Wildpret 18 fl, zusammen 24 fl, Gemskiz Decke 1 fl, Fleisch 3 fl, daher 4 fl im Ganzen, ein Thierkalb 1 fl 50 kr, Fleisch 8 fl, zusammen 9 fl 50 kr, eine Rehdecke 1 fl, Fleisch 6 fl, daher 7 fl, Rehkizdecke 50 kr, Wildpret 2 fl daher 2 fl 50 kr, 1 Sommerfuchsbalg 30 kr, Winterfuchsbalg 2 fl 50 kr, nach diesen Ansätzen erklärt Zeuge auch Ersatzansprüche stellen zu wollen, es seien Durchschnittspreise.

Was die Weiderechte der Ramsauer Familie betrifft, so hatte dieselbe solche in ausgedehntem Maße auf ärarischen Grund, allein hiebei sei zu bemerken, daß die Schlingen auch nicht auf diesen Weiderechtsgründen, sondern entfernt von diesen gefunden wurden.

Bezüglich der in der Anklageschrift vorkommenden Bezeichnung von schlechten Häuten mit Rieß gibt Zeige über deren Bewertung an, daß diese sich nur im konkreten Falle angeben lasse, da die derselben sehr nach deren Aussehen variiere.

Der Vertheidiger Herr Dr. Adolf Dürrnberger konstatiert in Entgegnung vorstehender Zeugenaussage, daß diese Verminderung im Bringen von Decken zu Großruck zur Zeit als die Untersuchung gegen die PRILLINGER Familie eingeleitet wurde, nicht eben auffällig sei und verliest die in der Anklageschrift als zu dieser oder kurz nach dieser Zeit geliefert angeführten Posten.

Zeuge gibt noch an, daß am Traunstein selbst 1 Jäger, einer dann auf dessen Abdachung die Aufsicht habe, wie viele seine Hoheit der Großherzog von Toskana in seinem Reviere habe, wisse er nicht, auch nicht, wie oft diese Jäger auf Wilddiebe Razzien gemacht oder sonst auf solche gelauert haben, Johann Oberleitner, der 20 Jahre lang den Traunstein beaufsichtigte, ist seit dem vorigen Jahre außer Dienst, da er wegen Augenschwäche jubiliert wurde, dieser fand in diesem Reviere Schlingen und verdächtigte auch die PRILLINGER.

Auf diese Aussage bemerkten die Angeklagten:

Leopold PRILLINGER: wir haben ja gewollt, daß der Johann Oberleitner vorgeladen werde, da würde er dann das Gegentheil sagen.

Anton PRILLINGER: es ist Unsinn von uns gewesen, da Schlingen zu legen, wo das Vieh hinkommt.

Franz PRILLINGER: die Jäger hätten bei den Schlingen aufpassen sollen, da hätten sie den Steller derselben erwischt.

Ferdinand PRILLINGER beruft sich auf Johann Oberleitner und sagt, daß ihn seit 5 Jahren kein Jäger im Walde gesehen haben konnte.

Karl PRILLINGER: das wäre sehr dumm gewesen, wenn von meinen Söhnen dort, wo die Schafe weiden, Schlingen gestellt worden wären.

Katharina PRILLINGER: da müssen rein die Jäger geschlafen haben, indem sie Niemand erwischten.

Zeuge Anton Bernkopf, Jäger im Dienste Sr. Majestät, deponiert, daß er am 4. Oktober 1874 den Schimplsohn oder Truckenthaner erwischt und zwar dergestalt, er fand einen abgeschnittenen Gemskopf bei einer Schlinge liegend, habe er nun gelauert und da sei der Schimplsohn dahergekommen, den er faßte, aber dieser sei ihm wieder entsprungen. Später fand er einen Aufbruch im Walde liegend. Im Ganzen habe er 2 Schlingen gefunden, die obenerwähnte und eine andere. Johann Oberleitner fand eine Schlinge im Kampwalde und von der her war der Weg zum Ramsauer durch anplätzen bezeichnet. Die Untersuchung gegen Truckenthaner ergab keine Anhaltspunkte gegen die PRILLINGER. Am 7. Oktober fand ich die zweite Schlinge, etwa 150 Schritte von der ersten entfernt. Dem Zeugen sind die PRILLINGER durch die anderen Jäger schon als verdächtig bezeichnet worden. Das gefangene Wild unterscheidet sich von dem geschossenen im Fleische nicht, das ist gleich.

Über Verlangen des Vertheidigers konstatiert der Vorsitzende, daß Truckenthaner von der Anklage freigesprochen wurde.

Zeuge bemerkt weiters, daß ihm die PRILLINGER mit Haß begegnen, indem sie ihm Rippenstöße gaben und vor ihm ausspuckten. Anton PRILLINGER stellt dies in Abrede.

Der Zeuge Karl Schmid, derzeit Jäger im Dienste Sr. Majestät, früher Zillenschopper und Zimmermann, zugleich gewesener Freund der Angeklagten, war vor seiner jetzigen Bedienstung im Dienste Sr. Hoheit des Prinzen von Hanover. Dieser gibt an: er habe die PRILLINGER zwar nie wildern gesehen, doch vermuthe er, daß sie gingen, denn als er einmal einen todten Rehbock fand und die PRILLINGER frug, was er damit thun solle, haben ihm dieselben gerathen, denselben zum Lichtenthaler (Fellinger) zu tragen, der werde ihm denselbigen abnehmen, was auch geschah, es war dies in den Jahren 1870 oder 1871. Hierbei habe er sich damals gar nichts gedacht. Von woher die PRILLINGER wußten, daß Fellinger diesen Bock brauchen könne, weiß Zeuge nicht.

Fortsetzung: Welser Zeitung vom 28. Juli 1875

Hauptverhandlung vom 7. Juli 1875 gegen

Leopold, Anton, Franz und Ferdinand PRILLINGER

und gegen Karl und Katharina PRILLINGER.

Zeuge (Karl Schmid) vermuthet aber, daß die PRILLINGER dem Wilddiebstahle obliegen, denn deren (Brüder) verstorbener Bruder Josef habe im Gasthaus des Grünberger gesagt, mein Bruder Leopold hat heute ein Gemsel geschossen, es machte aber derselbe hiebei Dummheiten und war schon berauscht, weiß darum nicht ob er damit Wahres sagte, oder einen Jux machte, denn es war dort damals überhaupt eine rauschige Metten beisammen. Auch habe ich einmal bei den PRILLINGERleuten als Zimmermann auf der Alm gearbeitet; ich ging mit dem Poldl heim, dieser trug eine Büchse, wir gingen aber nicht auf dem Wege, sondern machten einen Umweg, es fiel unterwegs starker Nebel ein und regnete stark.

Während meiner Dienstzeit als Jäger war ich einmal mit Gsellal im Schlagener Reviere, wir hörten einen Schuß im Kampwalde fallen, ich mußte hingehen und nachsehen, sah zwar keine Person fand aber Fußspuren vom Laudachsee herauf zum Kampeck und am Vortage sahen wir Anton PRILLINGER zur Seealm gehen, in der Almhütte war Niemand mehr, wie mir dann Gsellal sagte, ich selbst kam nicht hin.

Zeuge gibt weiters an: vom abgefallenen Wilde wisse er nichts, damals, als er mit Leopold PRILLINGER ging, sei der Nebel so stark eingefallen, daß man nichts hätte schießen können, der Umweg, den sie gemacht haben, sei eigentlich kein Weg gewesen, denn über den Zirlerwald führe kein Weg und da seien sie damals gegangen.

Hierauf bemerkte Leopold PRILLINGER, sie seien damals mit den übrigen Leuten am Wege heimgegangen.

Anton PRILLINGER: das vom Fellinger ist erlogen, bezüglich der Schüsse bemerkte derselbe, daß Touristen sehr häufig schießen.

Der Zeuge Matthias Wolfsgruber, Jäger in erzherzoglich Salvator’schen Diensten gibt an, daß er vor 5 Jahren etwa, das Schlagener Revier beaufsichtigte und er einmal den Anton PRILLINGER mit Gewehr am Anstand getroffen habe, etwa 10 Minuten bis ¼ Stunde vom Ramsauerhaus entfernt, aber noch auf deren Grunde, er habe ihm das Gewehr genommen, es war ein Abschraubgewehr und geladen gewesen, er habe davon Anzeige an den Herrn Erzherzog gemacht, dieser aber habe dem Gerichte keine Anzeige gemacht, sondern den PRILLINGER das Herumgehen mit dem Gewehr strengstens verboten. PRILLINGER habe sich damals mit der Ausflucht, er habe Geier schießen gewollt, ausgerechnet sei aber dies kein geeigneter Platz dazu gewesen.

Der Vertheidiger bemerkt, daß selbst in den Reisehandbüchern dieser Punkt als merkwürdig bezeichnet, indem dort ein Adlerhorst sichtbar sein soll.

Zeuge fährt fort: er könne nicht sagen, ob viel gestohlen wurde, er habe zwei Aufbrüche gefunden, habe auf Niemand Verdacht, hörte zwar öfters Schüsse, fand auch Maschen aus Eisendraht, er habe sich sogar selbst einmal in einer gefangen, auch die Rothauer’schen haben ihm gesagt, daß sich Vieh in solchen gefangen hatte, es waren diese Schlingen auch stark genug, daß sich ein Ochs oder Kuh darin fangen konnte. Bezüglich der Kleidung der PRILLINGERsöhne bemerkt Zeuge, daß sie entweder kurze Lederhosen oder lange Tuchhosen trugen. Eine stark strapazierte Lederhose hält ein Jahr lang aus.

Der Forstgehilfe Mittendorfer fand dann später den Leopold PRILLINGER auf dem Anstande, dieser zeigte denselben an, worauf dann die Hausdurchsuchung verfügt wurde.

Zeuge sah auch den Fellinger öfters zum Ramsauer gehen. Hierauf bemerkte Anton PRILLINGER: das Gewehr fand ich am Laudachsee versteckt in einer Vertiefung, nahm dasselbe, wußte nicht ob es geladen oder nicht geladen sei, ging am Wege heim und wollte da einen Bamhackl schießen.

Johann Mittendorfer, Jäger in großherzoglichen Toschkana’schen Diensten bestätigt, daß er den Leopold PRILLINGER am Anstande sitzend getroffen habe, er habe denselben angerufen und ihm das Gewehr abverlangt, dasselbe aber nicht erlangt, über seine Frage was er da mache, habe ihm derselbe gesagt, dies gehe ihn nichts an, denn er sei auf eigenem Grunde und da gehe er her, so oft er wolle, dort gibt es alles Wild nur keine Gemsen. Zeuge habe auch Schlingen gefunden, hatte auf Niemand Verdacht, die Schlingen waren auf Hasen und Rehe gestellt. Bei der Hausvisitazion, die über seine Anzeige verfügt wurde, sei er dabei gewesen und da wurde ein Abschraubgewehr, 1 Kugelbüchse und 10 – 12 Schlingen im Bette versteckt gefunden.

Auf diese Aussage entgegnete Leopold PRILLINGER: es wurde zu der damaligen Zeit in unseren Stall eingebrochen, ich ging selbst nachsehen und hatte deshalb das Gewehr in der Hand, am Rückwege traf ich mit Mittendorfer zusammen.

Katharina PRILLINGER hat hierauf zu bemerken, es sei wahr, daß damals in den Stall eingebrochen worden sei, eigentlich das sämtliche Vieh ab- und herausgelassen worden sei; wir hatten damals den Verdacht ob dieser That auf eben diesen Jäger, denn er kann mit Vieh umgehen. Die Jäger haben einen Haß gegen uns insbesondere aber dieser, weil wir ihm den Besuch unserer Alm verboten hatten, denn er hatte fortwährend mit den Menschern da droben zu thun, so daß uns keine dort bleiben wollte.

Zeuge bemerkt hierauf: es sei wahr, daß er öfters auf dieser Alm über Nacht blieb, allein bloß aus Dienstrücksichten und ebenso, wie es die anderen Jäger zu thun pflegen.

Gendarmerie- Wachtmeister Eduard Weichselgärtner berichtet über die vorgenommene Hausdurchsuchung. Bis zum Ende derselben habe sich gar nichts Verdächtiges vorgefunden, erst zuletzt als er die Betten visitierte fand er in einem 2 Gewehre und 10 Drahtschlingen. Die PRILLINGER waren darüber frappiert.

Von Seite des Jagdpersonales habe er wohl öfters den Verdacht aussprechen gehört, daß die Ramsauer Wilddiebe seien, allein Anzeige sei keine gemacht worden.

Mit Wilddecken wird am Gmundner Wochenmarkte nicht gehandelt, hielte es auch für Dienstsache, wenn es geschähe, hiebei einzuschreiten.

Karl PRILLINGER bemerkt auf diese Aussage: Diese Schlingen, so sagte mir mein Vater, hat er einem Hirten abgenommen und seitdem waren sie im Hause. In früheren Jahren brachte mir mein Schwiegervater die Decken.

Die Zeugin Franziska Rothauer (Hintermühlbesitzerin) deponiert, daß sie am Dürnberg das Weiderecht auf 440 Joch ärarischen Grund habe, wohin sie 11 Stück Rinder treiben dürfe, auf diesem Striche haben sich von ihrem Viehe 2 Kühe und 2 Stiere in Schlingen gefangen, wobei jedoch noch immer zur rechten Zeit die Hirtin deren Abgang bemerkte und nachsuchend sie in den Schlingen fand, das letzte Mal fing sich ein Stier, es war dies am Theresientage 1874. Auf diesem Orte sah sie auch sehr oft, ja fast in einem fort den Leopold und Anton PRILLINGER, obschon diese, da gar nichts zu thun hatten, die gingen da in einem fort auf und zu, sie habe deshalb auch vermuthet, daß diese Schlingen gestellt hätten, um sie zu ärgern. Sie habe gegen dieselben keine Feindschaft; was den Prozeß betrifft, so sei nur ein Kalbel in den Garten der PRILLINGER eingedrungen und dieses haben dieselben dann abgefangen, sie hätte dann 5 fl Schaden zahlen gesollt, allein da sie sich weigerte, so habe sie später 20 fl zahlen gemußt.

Leopold PRILLINGER bemerkt, daß es nicht gar so oft war als die Zeugin angibt, daß sie von derselben gesehen wurden.

Karl PRILLINGER: die Zeugin kennt nicht einmal die Grenze zwischen meinem und ihrem Grunde. Magdalena Rothauer, Tochter der Vorigen bestätigt, daß Schlingen, worin sich das Vieh fing, auf ärarischem Grunde und ihrem Weiderecht gelegt waren. Zum Laudachsee gehe ein anderer Weg. Cäcilia Steinkogler, Dienstmagd, derzeit in Gmunden, war früher im Ramsauerhause als Viehmagd. Diese deponiert, daß Wildpret dann und wann ins Haus gebracht wurde, welcher Art es gewesen sei, wisse sie nicht, denn sie könne das Reh nicht vom Hirsche unterscheiden, auch habe sie es nie mit der Haut gesehen, sondern immer abgezogen, auch war es nicht gestattet dasselbe anzusehen, sie habe bloß reden gehört, daß es Wildpret sei. Es wurde das Wild von den Söhnen gebracht, bei denen sie jedoch nie Gewehre sah. Einmal habe sie im Bette des Leopold PRILLINGER 4 Schlingen gefunden, als sie fragte zu was sie gehören, habe man ihr geantwortet, das gehe sie nichts an. Dem Vater sei jedoch das Bringen des Wildes nicht recht gewesen, denn dieser habe mit den Söhnen gegreint deshalb und ihnen gesagt, wenn‘s aufkommt helfe er ihnen nicht. Die Frau hat es gekocht und wir aßen das Fleisch alle mitsammen. Zeugin fügt noch bei, daß sie, da sie von einem Sohn ein Kind hatte, aus dem Dienst mußte, während ihrer Schwangerschaft habe ihr Leopold PRILLINGER versprochen, ihr etwas aus der Apotheke zu bringen.

Hierauf erwidert Leopold PRILLINGER: ich wußte ja gar nicht, daß sie schwanger sei, denn so oft man sie, da sie uns auffallend war, diesbezüglich fragte, so sagte sie, der Traunstein sei eher schwanger als sie.

Anton PRILLINGER bemerkt: diese Zeugin ist rachgierig, da sie fort mußte.

Franz PRILLINGER bemerkt: diese Zeugin kann auch gezahlt sein, vom Oberförster Fahrner.

Zeugin bestätigt, daß ihr von der Frau gekündigt wurde.

Franz PRILLINGER gibt über Befragen seiner Beschuldigung des Herrn Oberförster an: dem Karl Nesslinger wurden 50fl versprochen, wenn er uns ablauert.

Zeugin erklärt schließlich, daß sie Wildpret vom Rindfleische an den Knochen unterscheide, denn die des ersteren sind blau die des letzteren aber weiß.

Hierauf wurde die Verhandlung bis Nachmittags 3 ½ Uhr vertagt.

Der nachmittags zuerst vernommene Zeuge Matthias Höllwirth deponiert, daß erst seit die PRILLINGER arretiert wurden und deshalb eben gegen sie der Verdacht der Wilddieberei ausgesprochen wurde, früher habe er nichts dergleichen gehört, auch habe er nichts davon gehört, daß Josef PRILLINGER erzählt habe sein Bruder habe ein Gemsel geschossen, er könne sich überhaupt an den Tag der Fahnenweihe nicht mehr erinnern.

Der Zeuge Matthias Oberleitner, Forstwart in Diensten Sr. Majestät kann nur angeben, daß er zu Hause erfuhr, die PRILLINGER seien vom Wolfsgruber und Oberndorfer am Anstand ertappt worden, auf gleiche Weise habe er erfahren, daß bei der Hausdurchsuchung Schlingen gefunden worden seien. Als Bernkopf die eine Schlinge mit dem abgeschnittenen Gemskopf fand, hatten wir gegen die PRILLINGER Verdacht, denn Truckenthaner ist ein guter Freund der PRILLINGERsöhne, übrigens können auch Andere diese Schlingen gestellt haben. Mein Vater Johann Oberleitner, der durch einen Armbruche am Erscheinen verhindert ist, erzählte mir nichts davon, daß er gegen die PRILLINGER Verdacht hatte vor der Zeit als die Hausdurchsuchung bei denselben geschah, wohl aber seither als neuerlich Schlingen gefunden wurden.

Der als Entlastungszeuge vorgeladene Karl Nestlinger, Dienstmann in Gmunden, deponiert, daß er im Rußegger’schen Gasthause in Gmunden von Karl Schmid unter Versprechen von 50 fl als leichten Verdienst aufgefordert worden sei, er solle die PRILLINGER ablauern; er habe dies jedoch abgelehnt, da er dies nicht für ehrenhaft ansehe, auch habe er nachher, als er erfahren hatte, daß die Ramsauer arretiert worden seien, gesagt: "hat sich also doch jemand gefunden, der sich durch 50 fl dazu verblenden ließ". Er halte das Ablauern für etwas Schlechtes, indem er darunter nicht das Aufpassen im Walde, sondern das Ablauern im Gespräch verstand, Karl Schmid erklärt diese Aussage dahin, er sei zu dem Herrn Oberförster, der sich über die Freisprechung des Truckenthaner ärgerte, gerufen und dann gefragt worden, ob er nicht Jemand wüßte, der sich gegen ein gutes Trinkgeld herbeiließe im Walde den PRILLINGER’sen nachzuforschen und da habe er sich an Nestlinger gewandt.

Die Entlastungszeugin Anna Draxel, Dienstmagd früher im Ramsauerhause ist im Essen dort nichts aufgefallen, Wildpret haben sie keines bekommen, aber viel Kalbfleisch, welches sauer hergerichtet wurde, solches haben sie fast jede Woche und mehrmals bekommen, zusammen mit ihr war auch die Cäcilia Steinkogler dort im Dienste, und zwar im Sommer auf der Alm und im Winter im Hause neben ihr. Die Buben haben nie Wildpret gebracht. Die Cäcilie ist sehr boshaft, lügnerisch, sie war mir abgeneigt, da dieselbe meinte, ich stehe besser bei den Herrenleuten als sie, ich kündigte ihretwegen und verließ den Platz, denn neben derselben konnte ich es nimmer aushalten.

Cäcilia Steinkogler wendet sich heftig erregt gegen die Zeugin und bemerkte, du bist lügnerisch, Kälber wurden nie sauer hergerichtet, sondern der Braten.

Der Zeuge Heinrich Neuhuber, Halter im Dienst des Ramsauer bestätigt, in ruhiger, gelassener Sprache die Aussage der Draxl, daß Kalbfleisch sauer hergerichtet worden war, Fleisch immer viel da war und nie Wildpret auf den Tisch kam, weiters, daß die Buben nie Wild heimbrachten, sondern fleißig arbeiteten. Auch gibt derselbe in umständlicher Erzählung an, daß die Cäcilia Steinkogler das von ihr geborene Kind gerne weggelegt hätte endlich aber doch über sein Zureden hievon Abstand.

Der Zeuge Karl Kaiser, Oberförster in Scharnstein gibt im Allgemeinen an, daß früher überhaupt mehr Wild war, jetzt sei am Laudachsee fast keine Gemse, dafür aber auf der anderen Seite desto mehr, er habe wohl einmal Spuren von Wilddieben gefunden, aber bereits eine halbe Stunde vom Laudachsee herabzu. Verdacht habe er gegen Niemand, endlich komme er sehr selten dahin, von einem Handel mit Wilddecken wisse er nichts, einzelne werden wohl verkauft.

Der letzte Zeuge Josef Großruck, Weißgärber in Gmunden, deponiert, daß er jede ihm gebrachte Arbeit in seinem Buche eingetragen habe, die Söhne des Ramsauer kenne er nicht, meist brachte die Decken der Vater, aber einzelne wurden auch von den Söhnen gebracht, abgeholt und gezahlt hat stets der Vater. Die Ware sei sehr verschieden gewesen gute und schlechte. Der Kopf hat an keiner Decke gefehlt, in den meisten war der Schuß sichtbar, zwischen den Decken des gefangenen und denen des geschossenen Wildes ist kein Unterschied, allein auch an Decken des geschossenen Wildes ist der Schuß öfters nicht sichtbar, wenn er in den Kopf ging oder die Brust dort traf, wo der Aufschnitt zu geschehen pflegt. Die gebrachten Decken waren meist trocken, doch einige auch grün. Keine andere Partei, ausgenommen die Ärarischen, brachten soviel Arbeit als der Ramsauer, fast alles wurde gelb gearbeitet, nur die Winterrehe rauh. Meine Bücher lagen im Geschäfte offen auf, Jedermann konnte Einsicht nehmen. Mit einzelnen Decken wird auch gehandelt, ich kaufte vom Ramsauer keine, ich meinte, daß er selbst ein Revier habe, da er einen großen Grundbesitz hat.

Karl PRILLINGER bemerkt die Anzahl der Decken ist nicht so bedeutend, durch 11 Jahre da kommen 5 auf ein Jahr und ich habe 10 Söhne, kann diese damit nicht einmal ganz kleiden.

Nach Verlesung einiger Aktenstücke und stattgefundenen Plädoyers publiziert der Vorsitzende K.K. Landesgerichtsrath Reithof das Urteil:

Leopold und Anton PRILLINGER sind der Verbrechen des Diebstahls und der Theilnehmung am Diebstahl schuldig und werden jeder zu einer sechsmonatlichen schweren, monatlich mit einem Fasttage verschärfter Kerkerstrafe verurteilt.

Franz, Karl und Ferdinand PRILLINGER sind des Verbrechens der Theilnehmung am Diebstahle schuldig und wird Franz zur dreimonatlichen und Ferdinand zu zweimonatlichen einfachen Kerkerstrafe, Karl PRILLINGER zur fünfmonatlichen, mit einem Fasttage monatlich verschärften Kerkerstrafe verurteilt.

Diese haben auch die Kosten des Strafverfahrens und Vollzuges zu ersetzten.

Dagegen werden Franz und Ferdinand PRILLINGER von der Anklage wegen des Verbrechens des Diebstahles und Katharina PRILLINGER von der Anklage der Theilnehmung am Diebstahle freigesprochen und letztere auch vom Ersatze der Kosten losgezählt.

Schluß 8 ½ Uhr Abends